Fritz Bauer und der Auschwitz-Prozess
DOI:
https://doi.org/10.25786/cjbk.v0i01-02.440Abstract
Der Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer
(1903 –1968) und der wesentlich von ihm initiierteFrankfurter
Auschwitz-Prozess (1963 –1965)
teilen eine gemeinsame Geschichte: Sie fanden
Anfang/Mitte der 1960er-Jahre in der bundesdeutschen
Öffentlichkeit starke Beachtung, wenn
auch keineswegs einhellige Zustimmung. Wenig
später gerieten sie weitgehend in Vergessenheit,
um dann in den 1990er-Jahren allmählich wiederentdeckt
zu werden.
Fritz Bauers posthume Karriere von einem fast
vergessenen Juristen zu einem Vorbild der bundesrepublikanischen
Vergangenheitsbewältigung ist
beachtlich.
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