No. 1 (2023): Religiöser Fundamentalismus
Im Politik-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung wird Fundamentalismus wie folgt
definiert: »Bezeichnung für das Beharren auf festen politischen und v. a. religiösen Grundsätzen, in der
Regel auf der Basis einer buchstäblichen Interpretation göttlicher Überlieferungen (z. B. Bibel, Koran).
« (Das Politiklexikon. Bonn, online verfügbar unter: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17513/fundamentalismus/)
Diese Definition lässt als Container-Definition vieles offen. Im weiteren Sinne bezeichnet Fundamentalismus eine übersteigerte Form ethnischkultureller oder religiöser Identität (vgl. Hämmig, Oliver (2013)) die sich oft durch extremen Traditionalismus und Autoritarismus
auszeichne. Eine weitere Definition von Fundamentalismus stammt von Francesco Ficicchia:
»Das Wort ›Fundamentalismus‹ ist eine generalisierende Bezeichnung für eine geistige Haltung
oder Anschauung, die durch ein starres und kompromissloses Festhalten an ideologischen, philosophischen oder religiösen Grundsätzen gekennzeichnet ist.« (vgl. Rothgangel, Martin (2010):)
Die Autorin und die Autoren der Hauptbeiträge dieses Heftes gehen im Folgenden den verschiedenen Schattierungen des Begriffs religiöser Fundamentalismus nach.